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Um einen Betrieb der SMVB zu gewährleisten, müssen zwingend folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Es muss ein Verfahrensverzeichnis erstellt werden. Diese Rechtspflicht ist notwendig, um ein Okay von der Datenschutzbehörde zu erhalten.

Vorher muss die Vorabkontrolle durchgeführt werden. Ohne diese (Wiederinbetriebnahme) ist eine SMVB nicht zu betreiben. Dies kann auch durch einen Beschluss der LMVB nicht umgangen oder geändert werden (im Hinblick auf die vielen SMVB-Anträge).

Wenn dies abgeschlossen ist, werde ich ein Audit der gesamten SMVB erstellen, und damit alle Funktionen, die Speicherorte und den Server auditieren.

Damit werden wir Betriebssicherheit erreichen.

Anschließend werde ich mit allen Unterlagen beim LDI vorsprechen, was in einer Betriebserlaubnis resultiert, die auch für andere Landesverbände belastbar ist.

Abweichungen von diesen Fahrplan werden gemäß des heutigen Datenschutzgesetztes nicht möglich sein.

Da der Zweck der SMVB nicht ist, als Archiv oder Ort des politischen Gedächtnisses zu dienen, sind darin gespeicherte Daten und Diskussionen ebenso wie verworfenen Anträge nach kurzer Zeit zu löschen.

Ohne Wenn und Aber.

Thomas Marc Göbel

Datenschutzbeauftragter
Piratenpartei Berlin