1. Schulungen
1.1. Fortbildung
HowTo interner DSB (vorgesehen für Beauftragte der Gliederungen)
1. Schulung 19./20.11.2011 in Potsdam
2. Schulung (Fortbildung) 23./24.02.2013 in Potsdam

1.2. Belehrungen nach §5 BDSG
Belehrung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitglieder und Mitarbeiter===

Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des DSB:
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
(1) Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. …
Er hat insbesondere …
2. die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.

Aus den Kommentaren:
Die DSV erfüllt nur dann ihren vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, wenn sie mit einer Belehrung des Beschäftigten über seine besonderen Verpflichtungen nach dem BDSG verbunden ist. (Gola/Schomerus Rn. 12, Simitis Rn. 30f.).
Nach einhelliger Meinung erfüllt eine sinnhafte Belehrung nur ihren Zweck wenn sie im Rahmen einer Schulung erfolgt.
Dazu führt das ULD aus:
(Angepasst auf die Belange der Piratenpartei; Mitglieder auch im Sinne von Mitarbeitern)
Um eine hinreichende Qualifikation aller Mitarbeiter zu erreichen, sollte sich die Leitung der verantwortlichen Stelle / der bDSB an folgenden Fragen orientieren:

Werden alle mit Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter nach §  5 BDSG verpflichtet?
Wer ist zu schulen und in welchen zeitlichen Abständen (Aufstellen eines Schulungsplanes)? Ist es angesichts der Parteistruktur überdies sinnvoll, neuen Mitarbeitern eine Einführungsschulung zu geben?
Zu welchen Themen wird geschult (hier zahlreiche inhaltliche Berührungspunkte zum Quality-Management; Beispiel: Verhalten von Mitarbeitern am Telefon. Welche Informationen darf ein Mitarbeiter an unbekannte Dritte herausgeben – Sensibilisierung für Schutz von Mitarbeiterdaten, für Betriebsgeheimnisse usw.)?
Sind die Schulungen werthaltig im Hinblick auf allgemeine Datenschutzprinzipien, auf bereichsspezifische Vorgaben, auf Rechte und Pflichten von Mitglieder und Arbeitnehmern (was bringt mir Datenschutz konkret; wo bestehen bei der Datenverarbeitung kunden- oder kollegenbezogene Risiken)?
Gibt es Schulungsunterlagen und werden sie gepflegt?
Erhalten Mitarbeiter regelmäßig Tipps / Informationen zu Datenschutzfragen?
Wird der Erfolg von Schulungen überprüft?
Inwieweit werden die Mitarbeiter über datenschutzrelevante Entscheidungen des Vorstandes informiert?

Fazit:
Insbesondere bei einer stark dezentralisierten Struktur wie in der Piratenpartei, bei der sich die Handelnen oftmals nicht einmal kennen, sind besondere Maßnahmen zur Einhaltung des BDSG notwendig. Diese können nur durch eine mündliche Schulung (Belehrung) auf Dauer erfüllt werden.

1.3. Bemerkung zur Datenschutzverpflichtung

Die aktuelle DSV wurde im Februar 2011 eingeführt. Auf die notwendige mündliche Belehrung wurde für eine Übergangszeit von einem Jahr verzichtet.
Es sind Formulare mit der Bezeichnung Datenschutzerklärung zweifelhaften Inhaltes im Umlauf gewesen, die so keinen Bestand haben.
Eine Gewährung von Systemzugriffen oder Zugriffen auf Teilsysteme mit persönlichen Daten (z.B. Mailinglisten) der Piratenpartei ist nur noch möglich, wenn die aktuelle DSV unterschrieben wurde und man an einer Belehrung teilgenommen hat. Da diese Belehrungen bundeseinheitlich erfolgen, ist jeder DSB einer verantwortlichen Stelle in der Piratenpartei zur Bestätigung befähigt.

Termine :
Online-Belehrungen auf  dem BB-Mumble, Raum BDSB Dauer ca. 1,5 Std. (Folienvortrag) / Refresher ca. 30 Minuten

2013:
*“’3. Refresher am Mi. 25.09.2013 – 21.00h (bundesweit)“‘
*19. Belehrung am Di. 27.08.2013 – 21.00h (bundesweit)
*“’2. Refresher am Di. 04.06.2013 – 21.00h (bundesweit)“‘
*18. Belehrung am Do. 30.05.2013 – 21.00h (bundesweit)
*18. Belehrung am Di. 07.05.2013 – 21.00h (bundesweit)
*17. Belehrung am Di. 16.04.2013 – 21.00h (bundesweit)
*“’1. Refresher am Mi. 03.04.2013 – 21.00h (bundesweit)“‘
*16. Belehrung am Mi. 27.02.2013 – 21.00h (bundesweit)
*15. Belehrung am Mi. 30.01.2013 – 21.00h (bundesweit)

2012:
*14. Belehrung am Di. 27.11.2012 – 21.00h (bundesweit)
*13. Belehrung am Di. 23.10.2012 – 21.00h (bundesweit)
*12. Belehrung am Mi. 26.09.2012 – 21.00h (bundesweit)
*11. Belehrung am Do. 23.08.2012 – 21.00h (bundesweit)
*10. Belehrung am Do. 19.07.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 9. Belehrung am Di. 26.06.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 8. Belehrung am Sa. 16.06.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 7. Belehrung am Do. 31.05.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 6. Belehrung am Di. 08.05.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 5. Belehrung am Mo. 23.04.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 4. Belehrung am Di. 27.03.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 3. Belehrung am Mo. 19.03.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 2. Belehrung am Mi. 29.02.2012 – 21.00h (bundesweit)
* 1. Belehrung am Di. 10.01.2012 – 19.30h (LV Brandenburg und andere)

Weitere Belehrungen erfolgen auch durch die Landesdatenschutzbeauftragten

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