Posted on

Fast jeder wird es bemerkt haben: Die zweijährige Übergangsfrist für die EU-DSGVO ist abgelaufen.

Obwohl ausreichende Informations- und Schuldungsmöglichkeiten zur Verfügungen gestanden haben, gibt ein große Verwirrung.

Aufgrund der diversen Nachfragen kläre ich auf der Seite https://www.piraten-dsb.de/dsgvo/ nach und nach darüber auf, was zu beachten wäre.

Klar ist allerdings auch, dass der größte Anteil der „Veränderungen” ein alter Hut sind, man sich aber einfach nicht darum gekümmert hat. Das BDSG-alt existiert deutlich länger als die Piratenpartei Deutschland und die Verantwortlichen sind und waren in der Pflicht. 😀